Bike Schmiede Pellemeier

Dunja Pellemeier

Holperdorperstraße 3

49536 Lienen

Tel.: 0152 537 43 272

 

Steuer IdNr.: 60 992 178 435

 Umsatz Steuer ID: DE815509958

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle zwischen der Fahrzeugaufbereitung "Bike Schmiede Pellemeier Lienen" (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB's. Zu diesen zählen Fahrzeugreinigung, Fahrzeugpflege, Ausbessern von Lackschäden, Brandlöchern, Innenraumschäden, etc. Lackrepair in Airbrushverfahren sind nicht zu vergleichen mit einer konventionellen Lackierung!

§ 2 Terminvereinbarungen:

Terminvereinbarungen werden generell in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen. Der Auftraggeber hat unmittelbar vor Beginn der Fahrzeugaufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.

§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen:

3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2. Bei höheren Gewalten und behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig erklärt werden.

§ 4 Reklamationen:

4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.


4.3. Reklamationen die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen, bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

§ 5 Preise / Pauschalpreise:

5.1. Die Preise richten sich im allgemeinen nach dem Zustand des Fahrzeuges vor Beginn der Reinigung/Pflege. Preisangaben auf Informationsunterlagen, am Telefon, sowie der Webseite des Anbieters dienen lediglich der Orientierung und sind unverbindlich.

5.2. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt, bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

5.3. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular vermerkt. Der Auftraggeber akzeptiert diese Preise mit der Unterschrift auf der Auftragsbestätigung.

5.4. Aufbereitungsangebote oder Reparaturangebote durch den Anbieter behalten eine Gültigkeit von 2 Monaten. Ausgenommen davon sind die angebotenen Material- und Ersatzteilpreise.

§ 6 Fahrzeugüberführung:

Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung, etc. enthalten und wird vor der Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen. Die Abholung und Zustellung erfolgt ausschließlich nur von Mitarbeitern des Anbieters.

6.1. Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführungsfahrt nicht über den Anbieter versichert. Der Auftraggeber hat sich ggf. um eine entsprechende Versicherung zu kümmern.

§ 7 Haftung und Garantie

7.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

7.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern, Ausbesserungslackierungen, etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter oder seine Mitarbeiter geltend gemacht werden.

7.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass an sehr verschmutzten Stellen, Farbverblassungen und Abweichungen oder es zu Farbunterschieden kommen kann.

Der Auftraggeber muss hierüber vor Vertragsunterzeichnung, bzw. Auftragserteilung durch Auftragsbestätigung hingewiesen werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche, diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen. Der Anbieters übernimmt keine Garantie auf restlose Entfernung aller Flecken.

7.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Aufbereitung oder Reinigung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, sofern dies nicht vorzubeugen war, wird nicht übernommen.

7.5. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teile/Wertsachen gemacht werden. Der Anbieter gibt die Möglichkeit einer Aufbewahrung unter Verschluss für Wertgegenstände in seinen Geschäftsräumen, dieses allerdings ohne Gewährleistung und ohne das Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

§ 8 Formalitäten und schriftliche Absicherung:

8.1.Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen der Auftraggeber und Anbieter oder einer seiner Mitarbeiter die Auftragsformulare, evtl. Reparaturkosten-Übernahmebestätigung für Versicherungsabwicklungen in zweifacher Ausführung unterzeichnen.

Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und Anbieters, sowie dessen Mitarbeiter.

8.2. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Auftraggeber ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichung auch unsere AGB's und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

§ 9 Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen:

9.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung bei Abholung des Fahrzeuges.

9.2. Zahlungsvereinbarungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung vermerkt sind.

§ 10 Sonstiges:

10.1. Erfüllungsort ist Lienen.
10.2. Gerichtsstand ist Tecklenburg.
10.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge gilt das deutsche Recht.

Bike Schmiede Pellemeier Holperdorperstraße 3 49536 Lienen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Zweirädern Die nachstehende Empfehlung ist unverbindlich. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, im Einzelfall abweichende Vereinbarungen zu treffen. I. Vertragsabschluß 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen. 2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsabänderungen. II. Preise Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe (Kaufpreis). Verein-barte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet. III. Zahlung/Zahlungsverzug 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes - spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige - und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer nach Setzung einer ange-messenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 3. Verzugszinsen werden mit 5% über dem "Basiszinssatz" berechnet zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. IV. Lieferung und Lieferungsverzug 1. Die Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sie sind schriftlich anzugeben. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls ein neuer Liefertermin zu vereinbaren. 2. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. 3. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z. B. Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, die auf die Fertigstellung von erheblichem Einfluß sind, Streik, Aussperrung, etc., tritt Lieferverzug nicht ein. 4. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. V. Abnahme 1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kauf-gegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen. 2. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schaden-ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 3. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Kaufgegenstand entstandene Schäden, dieses gilt nicht, soweit den Käufer kein Verschulden trifft. VI. Eigentumsvorbehalt 1.Der Verkäufer behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufgegenstandes gemäß den gesetzlichen Regeln vor. 2.Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Sache herausverlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist. VII. Gewährleistung Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit für eine Zeit von zwei Jahren ab Auslieferung. Bei gebrauchten Kaufgegenständen wird die Gewährleistung des Verkäufers auf ein Jahr begrenzt. Die dem Käufer bei Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht (z. B. bei Wettbewerben und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch) oder auf Veranlassung des Käufers in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, die zu dem gerügten Mangel geführt haben oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.(für Vorführ oder Gebrauchte Fahrräder besteht eine Garantie von maximal einem Jahr aber auch nur dann wenn die Inspektions Intervalle eingehalten worden sind ist dies nicht der Fall besteht keinerlei Garantie oder Gewährleistungs Anspruch)  VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Käufers. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.



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